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Innenräume:
• Der Unterricht von Qigong und Taijiquan in Innenräumen ist vorläufig verboten.


Aussenbereich:
• Ein Training im Freien ist in Gruppen von maximal 15 Personen erlaubt.
• Es besteht eine Maskenpflicht für Trainings im Freien bei Abstand unter 1.5 Metern zwischen den Teilnehmenden.
• Es besteht keine Maskenpflicht für Trainings im Freien bei einem Abstand ab 1.5 Metern zwischen den Teilnehmenden.
• Mehrere Gruppen à 15 Personen sind möglich, wenn die Gruppen permanent und offensicht-lich als eigenständige Gruppen erkennbar sind und sich deren Mitglieder während der gesam-ten Zeit weder annähern noch mischen, inklusive den Leitungspersonen.

Hygienevorschriften:
- Trainer und KursteilnehmerInnen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.
- Ob besonders gefährdete Personen am Unterricht teilnehmen können, muss individuell besprochen werden. Bei einer Teilnahme ist ein spezieller Schutz unerlässlich.
- Die KursteilnehmerInnen werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert.
- Die TeilnehmerInnen betreten und verlassen einzeln und mit 1,5 m Abstand das Trainingsgelände.
- Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des BAG.


TeilnehmerInnen:
In jeder Unterrichtseinheit muss von allen TeilnehmerInnen der Name, die Adresse und die Telefonnummer notiert werden, damit im Bedarfsfall eine allfällige Infektionskette rückverfolgt werden kann.


Trainingsinhalte:
In der aktuellen Situation sind von den Unterrichtenden Übungen zu wählen, die wenig Raum benötigen und keinen Körperkontakt zu anderen beinhalten. Die Lehrperson verzichtet auf Korrekturen mit Körperkontakt an den TeilnehmerInnen.